Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immosmile GmbH für Alleinverkaufsauftrag

1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung von Maklerleistungen zwischen uns, der 

immosmile GmbH
Horst-Menzel-Straße 17
D-09112 Chemnitz
Handelsregister: HRB 31906
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Vertreten durch den Geschäftsführer: Marcus Jazwinski
Tel: +49 (0) 371 444 789 75
Mobil: +49 (0) 176 433 532 79
Fax: +49 (0) 371 444 789 76
E-Mail: hello@immosmile.me
Internet: https://www.immosmile.me/

 (im Folgenden: „Auftragnehmer“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt). Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers sowie dessen Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptiert der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Auftragnehmer nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

(6) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind intensive Nachweis- und Vermittlungsbemühungen. Als Gegenleistung dafür verzichtet der Auftraggeber darauf, Dritte mit dem Verkauf des Verkaufsobjekts zu beauftragen. Ist der Auftraggeber Verkäufer erklärt dieser, zur Erteilung dieses Maklerauftrags von etwaigen Miteigentümern und sonstigen Verfügungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den tatsächlichen Abschluss eines Kaufvertrages.

3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Auftragnehmer ein Verkaufsobjekt anbietet (z.B. Internet, Zeitung, Aushang) und dabei als Makler zu erkennen ist, der Auftragnehmer seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an den Auftragnehmer wendet, um unsere Leistungen (z.B. durch ein Exposé) in Anspruch zu nehmen. In dem zuvor beschriebenen Fall kommt ein Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.

(2) Für den Fall, dass ein schriftlicher Maklervertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wird, erklärt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift verbindlich, den Auftrag an den Auftragnehmer erteilen zu wollen.

(3) Die Beauftragung der Dienstleistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber kann ferner per E-Mail, Telefon, Fax oder per Online-Kontaktformular erfolgen und gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung durch den Auftraggeber nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (Annahme) anzunehmen. Andernfalls gilt die Annahme als neues Angebot (§ 150 BGB). Ein dem Auftraggeber als Verbraucher gegebenenfalls nach § 4 zustehendes Recht, die Beauftragung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

Der Auftragnehmer wird den Zugang der durch den Auftraggeber per E-Mail, Telefon, Fax oder per Online-Kontaktformular abgegebenen Beauftragung unverzüglich schriftlich, in Textform, bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Beauftragung durch eine Annahmeerklärung oder durch Aufnahme der Dienstleistungen erklärt.

4 Widerrufsrecht

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.

Die von dem Auftraggeber ausdrücklich in Schrift- oder Textform (per E-Mail oder Telefax) zu erbringende Erklärung lautet: „Ich verlange und bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma immosmile GmbH bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnt. Ferner ist mir bekannt und ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich mein Widerrufsrecht für den abgeschlossenen Vertrag verliere, wenn die Firma immosmile GmbH mir die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand und ich mich nur noch zu entscheiden habe, ob ich den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließe, ohne dass es weiterer Tätigkeiten der Firma immosmile GmbH bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde ich von der Firma immosmile GmbH hingewiesen.“

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (immosmile GmbH, Horst-Menzel-Straße 17, 09112 Chemnitz, Deutschland, E-Mail: hello@immosmile.me, Telefon: +49 (0) 371 444 789 75, Telefax: +49 (0) 371 444 789 76) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, per Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Unser Widerrufsformular als PDF zum Download

 

5 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu sein. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Auftragnehmer zu strenger Unparteilichkeit.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist der Auftragnehmer jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden und den Auftrag sorgfältig, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich bietenden Abschlusschancen auszuführen. Diesbezüglich wird der Auftragnehmer regelmäßig Vertriebsaktivitäten (Aushänge, Einstellung des Objekts in das Internet etc.) entfalten, um den Verkauf zu fördern.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.

(5) Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinsichtlich der im Rahmen dieses Auftrages erlangten Kenntnisse über das Verkaufsobjekt und den Auftraggeber Verschwiegenheit zu bewahren.

6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine anderweitige Veräußerung, Verfügungen, Vermietung oder Verpachtung sowie Aufgabe der Verkaufsabsicht.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zum Vertragsobjekt zu übergeben, die für die Tätigkeit des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Dies gilt auch im Hinblick auf eine spätere Aufgabe oder Änderung der Verkaufsabsicht.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich eventuell weiteren tätigen Maklern eine Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, Eigengeschäfte zu tätigen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, den Verkauf unterstützenden Informationen und Unterlagen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, diese Informationen und Unterlagen einschließlich Fotos und Ansichten vom Verkaufsobjekt gegenüber Verkaufsinteressenten sowie für die Werbung zu verwenden.

(5) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer hiermit zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Verkaufsobjekt dokumentiert ist, ebenso zur Einkunftseinholung bei der Hausverwaltung. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem Auftragnehmer die nötigen Unterlagen wie z.B. bestehende Mietverträge für die Dauer dieses Auftrags in Kopie zu überlassen sowie dem Auftragnehmer und den Interessenten den Zugang zu dem Objekt zu gewähren.

(6) Weist der Auftragnehmer einen Verkaufsinteressenten nach, der dem Auftraggeber bereits bekannt ist, obliegt es dem Auftraggeber, den Nachweis des Auftragnehmers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des Hauptvertrags bei dem Auftragnehmer nachzufragen ob der Auftragnehmer den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann er dem Auftragnehmer nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit des Auftragnehmers nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und dem Auftragnehmer auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und diese insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.

(9) Wird die Chance des Auftragnehmers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz gemäß § 8 dieser AGB zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

7 Provision und Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer eine Provision in Höhe von 4,1% (inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer) vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängender Nebenabreden des Gesamtkaufpreises zu bezahlen, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.

Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt nicht den Provisionsanspruch des Auftragnehmers.

(2) Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers ist entstanden und fällig, sobald der von dem Auftragnehmer nachgewiesene oder vermittelte Vertrag zustande gekommen und notariell beurkundet worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Auftrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.

(3) Der Nachweis des Vertragsschlusses durch den Auftragnehmer gilt als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb von einer Woche seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle mitteilt. Der spätere Nachweis der Vorkenntnis bleibt dem Auftraggeber jedoch vorbehalten.

(4) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten.

8 Aufwendungsersatz

(1) Im Falle des § 6 Abs. 9 sowie in den Fällen, in denen der Auftragnehmer diesen Maklervertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, kann er nach § 8 Abs. 2 den Ersatz seines Aufwands in Höhe von 350,00 EUR inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen.

(2) Zum Aufwand des Auftragnehmers gehören insbesondere die Kosten für Inserate, Exposés, Porto, sonstige Prospekte, die Einstellung von Inseraten im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für den Auftrag aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten sowie die eigene Arbeitszeit.

(3) Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer behält sich vor, in Abweichung von der vorstehenden Pauschale eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret zu beziffern und zu belegen.

9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers synallagmatisch verknüpft oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

10 Geldwäsche

Durch die Novellierung des Geldwäschegesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959, sind auch Immobilienmakler zur Identifizierung ihrer Kunden gesetzlich verpflichtet. Um Geldwäschetätigkeiten besser entgegenwirken zu können, verpflichtet § 2 Abs. 1, Nr. 10 GwG in Verbindung mit § 3 GwG den Immobilienmakler, seine Vertragspartner anhand eines gültigen amtlichen Ausweises zu identifizieren. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG ist der Vertragspartner des Immobilienmaklers darüber hinaus verpflichtet, dem Immobilienmakler hierzu alle nötigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund dieser Gesetzesänderung waren die Anschläge vom 11. September 2001. Illegale Finanzströme sollen durch verschärfte Kontrollmaßnahmen effizient ausgetrocknet und dem Terrorismus seine logistische und strukturelle Grundlage entzogen werden.

Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Identifizierung keinen Geldwäscheverdacht begründet, sondern lediglich die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung darstellt.

Eine Identifizierung durch den Auftragnehmer wird folgendermaßen ablaufen:

  1. a) Die Identifizierung natürlicher Personen

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers werden den Auftraggeber um Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder eines vergleichbaren ausländischen Legitimationspapiers bitten und von diesem eine Kopie oder Abschrift anfertigen. Sollte es dem Auftragnehmer nicht möglich sein, die Identifizierung selbst durchzuführen, wird der Auftragnehmer Dritte (Botschaften, PostIdent-Service etc.) mit der Durchführung der Identifizierung beauftragen. Die Kopie bzw. Abschrift wird gemäß der gesetzlichen Verpflichtung von dem Auftragnehmer für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien aufbewahrt.

  1. b) Die Identifizierung juristischer Personen

Die Identifizierung einer juristischen Person kann nur anhand eines aktuellen Auszugs aus einem öffentlichen Register erfolgen. Dieses kann selbstverständlich auch ein ausländisches Register sein. Entweder wird der Auftragnehmer selbst einen Auszug vom zuständigen Register anfordern, oder den Auftraggeber bitten, dem Auftragnehmer einen von einer öffentlichen Stelle beglaubigten Registerauszug vorzulegen. Die dem Auftragnehmer gegenüber auftretende natürliche Person wird nach der o. g. Vorgehensweise identifiziert und deren Vertretungsbefugnis wird überprüft werden. Der Registerauszug und die Kopie/Abschrift der Legitimationspapiere des Auftretenden werden gemäß der gesetzlichen Verpflichtung von dem Auftragnehmer für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien aufbewahrt.

  1. c) Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber fragen, ob er in eigenem Namen oder im Namen einer anderen Person handelt. Handelt die dem Auftragnehmer gegenüber auftretende Person nicht in eigenem Namen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Person und die Person, der die zukünftigen Leistungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung wirtschaftlich zuzuordnen sind („wirtschaftlich Berechtigter“), zu identifizieren. Diese Maßnahme soll Strohmanngeschäften entgegenwirken. Sollten bei dem Auftragnehmer Zweifel über den Wahrheitsgehalt der Aussage des Auftraggebers aufkommen, so ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet, selbst Nachforschungen anzustellen. Kopien/Abschriften der Legitimationspapiere und Registerauszüge des wirtschaftlich Berechtigten werden von dem Auftragnehmer für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien aufbewahrt.

Eine Identifizierung ist dann nicht notwendig, wenn der Auftraggeber bereits vor weniger als 18 Monaten von dem Unternehmen des Auftragnehmers identifiziert wurde und die bei dieser Identifizierung festgestellten Daten noch zutreffend sind.

Den Beschäftigten des Auftragnehmers ist im Rahmen der Umsetzung des Geldwäschegesetzes in dem Unternehmen des Auftragnehmers untersagt, Bargeldbeträge, egal in welcher Höhe, von dem Auftraggeber anzunehmen.

Sollten die Mitarbeiter des Auftragnehmers den Verdacht haben, dass in dem Unternehmen des Auftraggebers Geldwäschetätigkeiten vorgenommen werden, ist der Auftragnehmer gesetzlich dazu verpflichtet, dies den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Der Auftragnehmer bittet darum, ihn bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten behilflich zu sein, indem der Auftraggeber die notwendigen Legitimationspapiere für die Mitarbeiter des Auftragnehmers bereithält. Die Identifizierung wird mit Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers erfolgen.

11 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von sechs (6) Monaten. Während dieses Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Er verlängert sich um jeweils drei (3) weitere Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt wird.

(2) Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die Interessenwahrnehmung für den Auftraggeber trotz Abmahnung wesentlich vernachlässigt oder der Auftraggeber trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform.

12 Haftung Auftragnehmer

(1) Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

(3) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

(4) Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(5) Die Angaben und Auskünfte des Auftragnehmers beruhen auf Aussagen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.

(6) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für die Bonität der nachgewiesenen Interessenten.

13 Datenschutz und Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers beachtet der Auftragnehmer die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in dem Online-Angebot des Auftragnehmers abrufbaren Datenschutzerklärung unter dem Link: https://www.immosmile.me/datenschutz.html.

(2) Der Auftraggeber erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Der Auftragnehmer hat an allen Inseraten, Exposés, sonstigen Prospekten, Beschreibungen, Fotos und erstellten Unterlagen, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Inserate, Exposés, sonstigen Prospekte, Beschreibungen, Fotos und erstellten Unterlagen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

14 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrags erlangten Kenntnisse über das Vertragsobjekt und den Auftraggeber Verschwiegenheit zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer (schriftlich) von dieser Geheimhaltung entbindet.

15 Streitbeilegung

(1) Für Verbraucher gilt: Die Europäische Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen (Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen), an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

16 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Chemnitz.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Chemnitz. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Stand: 08.07.2019